* JA, ICH BESTÄTIGE. Gemäß dem vom
Artikel 11 des Gesetzes vom 31. Dezember 1996 Nr.
675 Vorgesehenen, bestätigt der Anfordernde und
erklärt über das vom Artikel 10 und 13 des
Gesetzes Vorgesehene informiert zu sein und die EDV-Verarbeitung
der mitgeteilten Daten sowie ihre Mitteilung an die
zum Informationssystem von Dolimiti Network gehörenden
Unternehmen zu gestatten. (Die Bestätigung ist
obligatorisch, wenn man möchte, das die Karte
an die Tourismusstrukturen verteilt wird). |